Diese Mandat hat der europäische Rat, also die 28 Regierungschefs der EU-Staaten, für Österreich Bundeskanzler Werner Faymann, der Kommission erteilt, um mit der USA über das Abkommen verhandeln zu können. Der Beschluss im Rat, das Verhandlungsmandat zu erteilen, fiel einstimmig und kann auch nur einstimmig wieder geändert werden.
Im Auftrag der Mitgliedsstaaten führt die Generaldirektion Handel der EU-Kommission demnach seit Juli 2013 Verhandlungen mit den USA. Die jüngste Verhandlungsrunde endete vergangenen Freitag in Brüssel. Beschlossen wurde dabei noch nichts. Erst wenn der komplette Vertrag ausverhandelt ist, kann dieser offiziell beschlossen werden.
Gegenstände des Vertrags sind laut Verhandlungsmandat der Marktzugang, behördliche Zusammenarbeit und internationale Standards. Im Mandatstext heißt es: „Ziel des Abkommens ist es, durch die Realisierung einer transatlantischen Freihandelszone und ihres bisher unberührten Potenzials, Handel und Investition zwischen der EU und den USA zu steigern.“
Außerdem sollen neue ökonomische Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum durch besseren Marktzugang und größere regulatorische Vereinbarkeit und globale Standards geschaffen werden. In den Bereichen Menschen-, Tier- und Pflanzengesundheit soll zwar enger zusammengearbeitet werden, was die unterschiedlichen Standards und vor allem deren Kontrollen betrifft, geltendes EU-Recht wird dabei aber nicht verändert. Zum Thema Gentechnik versichert die Kommission: „Der GVO-Anbau ist Gegenstand eines Zulassungsverfahrens, basierend auf EU-Recht. TTIP wird dieses Gesetz nicht ändern.“
Sollte eine der beiden Parteien erhebliche Bedenken bezüglich Lebensmittel-, Pflanzen- oder Tiergesundheit haben, kann diese Partei um eine Konsultation bitten. Jede Partei soll sich dahingehend bemühen, alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und eine beiderseitig zu akzeptierende Lösung zu finden.
Ein weiterer sensibler Berreich sind die Ursprungsregelungen für Lebensmittel in der EU. Die geschützten geografischen Angaben (g. g. A.) und geschützten Ursprungsbezeichnungen (g. U.), wie zum Beispiel „Tiroler Speck“, könnten von US-Produzenten kopiert werden, befürchten manche EU-Mitgliedsstaaten. Im Verhandlungsmandat ist festgehalten, dass die Parteien Annäherungen bei den Ursprungsregeln anstreben, die den Handel erleichtern, aber die EU-Ursprungsregeln und die Interessen der EU-Produzenten berücksichtigen.
Auf der anderen Seite des Atlantiks steht man den Ursprungsbezeichnungen kritisch gegenüber. Vergangenen September sprachen sich US-Senatoren in einem Brief gegen die strengen EU-Bezeichnungen aus, mit der Begründung, diese würden den Handel hemmen.