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Das Mandat: TTIP ja, aber nicht um jeden Preis

Die 28 EU-Regierungschefs haben einstimmig die Erlaubnis erteilt, das EU-USA-Abkommen zu verhandeln; Fakten des Verhandlungsmandats
 
Die EU hat seit ihrem Bestehen viele Freihandelsabkommen abgeschlossen. Doch keines dieser Abkommen löste eine derart heftige Diskussion in den Mitgliedsstaaten aus, wie das in Verhandlungen befindliche TTIP – das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Würde dieses Abkommen zustande kommen, entstünde mit mehr als 800 Millionen Verbrauchern die größte Freihandelszone der Welt. Befürworter sehen darin große Chancen für mehr Wachstum und Arbeitsplätze auf beiden Seiten des Atlantiks. Gegner befürchten ein Konzern-diktiertes Abkommen, das möglicherweise die hohen bzw. unterschiedlichen Standards der beiden Staatengemeinschaften aufweichen könnte.
In einigen EU-Mitgliedsstaaten entstanden Horrorszenarien von Chlorhühner und Gentechnik-überschwemmten Supermärkten. Auch oder gerade weil die US-Vertreter und die EU-Kommission bis vor Kurzem hinter verschlossenen Türen verhandelten. Die Kommission will das Misstrauen in der Bevölkerung zerstreuen und machte einen ersten Schritt, indem sie Dokumente rund um TTIP veröffentlichte. Darunter befindet sich auch das Verhandlungsmandat.
Einstimmiger Beschluss der EU-Regierungschefs
Diese Mandat hat der europäische Rat, also die 28 Regierungschefs der EU-Staaten, für Österreich Bundeskanzler Werner Faymann, der Kommission erteilt, um mit der USA über das Abkommen verhandeln zu können. Der Beschluss im Rat, das Verhandlungsmandat zu erteilen, fiel einstimmig und kann auch nur einstimmig wieder geändert werden.
Im Auftrag der Mitgliedsstaaten führt die Generaldirektion Handel der EU-Kommission demnach seit Juli 2013 Verhandlungen mit den USA. Die jüngste Verhandlungsrunde endete vergangenen Freitag in Brüssel. Beschlossen wurde dabei noch nichts. Erst wenn der komplette Vertrag ausverhandelt ist, kann dieser offiziell beschlossen werden.
Gegenstände des Vertrags sind laut Verhandlungsmandat der Marktzugang, behördliche Zusammenarbeit und internationale Standards. Im Mandatstext heißt es: “Ziel des Abkommens ist es, durch die Realisierung einer transatlantischen Freihandelszone und ihres bisher unberührten Potenzials, Handel und Investition zwischen der EU und den USA zu steigern.”
Außerdem sollen neue ökonomische Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum durch besseren Marktzugang und größere regulatorische Vereinbarkeit und globale Standards geschaffen werden. In den Bereichen Menschen-, Tier- und Pflanzengesundheit soll zwar enger zusammengearbeitet werden, was die unterschiedlichen Standards und vor allem deren Kontrollen betrifft, geltendes EU-Recht wird dabei aber nicht verändert. Zum Thema Gentechnik versichert die Kommission: “Der GVO-Anbau ist Gegenstand eines Zulassungsverfahrens, basierend auf EU-Recht. TTIP wird dieses Gesetz nicht ändern.”
Sollte eine der beiden Parteien erhebliche Bedenken bezüglich Lebensmittel-, Pflanzen- oder Tiergesundheit haben, kann diese Partei um eine Konsultation bitten. Jede Partei soll sich dahingehend bemühen, alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und eine beiderseitig zu akzeptierende Lösung zu finden.
Ein weiterer sensibler Berreich sind die Ursprungsregelungen für Lebensmittel in der EU. Die geschützten geografischen Angaben (g. g. A.) und geschützten Ursprungsbezeichnungen (g. U.), wie zum Beispiel “Tiroler Speck”, könnten von US-Produzenten kopiert werden, befürchten manche EU-Mitgliedsstaaten. Im Verhandlungsmandat ist festgehalten, dass die Parteien Annäherungen bei den Ursprungsregeln anstreben, die den Handel erleichtern, aber die EU-Ursprungsregeln und die Interessen der EU-Produzenten berücksichtigen.
Auf der anderen Seite des Atlantiks steht man den Ursprungsbezeichnungen kritisch gegenüber. Vergangenen September sprachen sich US-Senatoren in einem Brief gegen die strengen EU-Bezeichnungen aus, mit der Begründung, diese würden den Handel hemmen.

EU-Kanada-Abkommen als mögliches Vorbild

Mögliches Vorbild in diesem sensiblen Bereich könnte das EU-Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) sein. Darin konnte eine Liste mit 154 geschützten Produkten verankert werden. Aus Österreich stehen “Tiroler Speck”, “Steirischer Kren” und “Steirisches Kürbiskernöl” in dem Verzeichnis. Laut EU-Kommission besteht im Rahmen des EU-Kanada-Abkommens auch in Zukunft die Möglichkeit, diese Liste zu erweitern. Ceta wurde im vergangenen Jahr ausverhandelt, trat bislang aber noch nicht in Kraft.

Achte Verhandlungsrunde verlief „konstruktiv“

Beide TTIP-Chefverhandler, Ignacio Garcia Bercero für die EU, und Dan Mullaney für die USA, zeigten sich nach Ende der achten Verhandlungsrunde positiv gestimmt. Während Bercero von einem “Meilenstein” sprach, bezeichnete Mullaney die Diskussionen etwas nüchterner als “konstruktiv”. Gegenstand der Gespräche waren vor allem regulatorische Belange. In den nächsten Tagen wolle die EU wieder Verhandlungsdokumente dazu veröffentlichen. Der umstrittene Investorenschutz wurde diesmal nicht behandelt. Bis zum Sommer soll es noch zwei weitere Verhandlungsrunden geben.
Wann die Verhandlungen abgeschlossen werden können, ist unklar. Seitens der USA ließ man aber durchblicken, das Abkommen noch innerhalb der Amtszeit von US-Präsident Barack Obama Ende 2016 abschließen zu wollen.
Sowohl Bercero als auch EU-Agrarkommissar Phil Hogan und EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström betonen immer wieder, dass EU-Standards nicht durch TTIP aufgeweicht würden und dass man in den Verhandlungen hartnäckig bleibe. Zusammengefasst könnte das Verhandlungsmandat in etwa heißen: “TTIP ja, aber nicht um jeden Preis.” E.Z.

Wie die Verhandlungen ablaufen

Die EU-Kommission verhandelt für die 500 Millionen EU-Bürger in den 28 Mitgliedsstaaten mit einer Stimme mit den USA. Die Kommission arbeitet dabei anhand von Zeitplänen, die sie mit den EU-Staaten abgestimmt hat. Das für die Verhandlungen nötige Mandat ist von allen Mitgliedsstaaten einstimmig beschlossen worden. Für Österreich erteilte Bundeskanzler Werner Faymann die Zustimmung. Die erste Verhandlungsrunde fand im Juni 2013 statt. Neben der Kommission sind auch der Rat und das EU-Parlament in die Verhandlungen eingebunden. Die Kommission ist gesetzlich verpflichtet, den Rat zu konsultieren. Seit Beginn der Verhandlungen hat es bereits etwa 45, oftmals auch bilaterale, Treffen mit den Regierungschefs der Mitgliedsstaaten gegeben. Auch dem Parlament muss die Kommission Bericht über den Verhandlungsfortschritt erstatten. Das ausverhandelte Abkommen kann erst in Kraft treten, wenn auch das EU-Parlament seine Zustimmung gegeben hat.

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