Faymann steht beim EU Rat zu seinen bereits in Österreich gemachten Aussagen
Dass Investoren ihre Streitigkeiten mit Staaten über private Schiedsgerichte ausmachen statt über staatliche Gerichte ist aus Sicht von Bundeskanzler Faymann nicht nur undemokratisch, sondern „zwischen entwickelten Rechtssystemen wie der EU und den USA oder Kanada auch nicht notwendig“. Für Länder ohne ordentliche Gerichte sind Sondergerichte erforderlich, bei den USA hingegen besteht eher der Verdacht, dass damit Konzerne beim Unterlaufen von Gesetzen gestärkt würden. „Unsere Rechtssysteme sind hier stark genug und es ist unabdingbar, dass die Unabhängigkeit von Gerichten gewährleistet ist“, unterstrich Faymann.
Konzerne dürfen hohe Standards in Europa nicht unterlaufen
„Nach meiner Ansicht birgt die Verankerung von ISDS-Klauseln das echte Risiko, dass multinationale Konzerne unsere sozialen, kulturellen, Umwelt- und Konsumentenschutz-Standards in Europa unterlaufen“, gab der Kanzler zu bedenken und hat aus diesem Grund in Brüssel abgekündigt, neben den „grundsätzlichen Vorteilen von Freihandelsabkommen auch die Nachteile von ISDS-Klauseln“ zu kommunizieren: „Wir wollen eine Diskussion über alle Aspekte führen.“
Hintergrund: Der Gipfelentwurf zu TTIP verweist lediglich darauf, dass die EU und die USA „alles daran setzen sollten, die Verhandlungen … bis Jahresende zum Abschluss zu bringen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten sich verstärkt darum bemühen, die Vorteile des Abkommens zu vermitteln …“, heißt es.
Nationale Parlamente haben das letzte Wort
„Ich bin auch davon überzeugt, dass es sich um ein gemischtes Abkommen handelt, weshalb den nationalen Parlamenten die letzte Entscheidung zukommen muss“, sagte Faymann. Die Ablehnung von Sondergerichten im Rahmen des umstrittenen Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA, die Absicherung hoher Sozial-, Datenschutz- und Umweltstandards sowie die Klassifizierung umfassender Freihandelsabkommen als gemischtes Abkommen sind auch Teil der österreichischen Position zu TTIP, die via Entschließungsantrag von SPÖ, ÖVP, Grünen und Neos im Nationalrat beschlossen wurde.
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