EuGH stärkt Rechte der Länder bei Freihandelsabkommen

Wahrlich ein schöner Erfolg vor Weihnachten…

Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat in ihrem Schlussantrag die Rechte der Mitgliedsstaaten bei Freihandelsverträgen gestärkt. Sollte der EuGH in seinem Urteil der Generanwältin folgen, wären Abkommen wie TTIP und CETA künftig abhängig von der Zustimmung aller EU-Staaten.

 

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