EuGh entscheidet am 30. april über Investitionsschutz in CETA

Diese kommenden EU Wahlen sind Wahlen zu Handelsabkommen und Umweltschutz. Ganz klar und das Urteil am 30. April wird spannend. Geht bitte wählen! Ist #CETA mit den #EU-Verträgen vereinbar? Am 30. April fällt der #Europäische #Gerichtshof ein Urteil, das CETA komplett kippen könnte. Die belgische #Bundesregierung hatte dem obersten #Gericht der Union die Frage gestellt, ob CETA mit europäischem #Recht vereinbar ist. Das Verfahren geht auf die Einigung der belgischen Bundesregierung mit der Regionalregierung von Wallonien im Jahr 2016 zurück. Speziell geht es um die Investitionsschutzklauseln des Abkommens. Sie geben international tätigen Unternehmen und InvestorInnen Sonderrechte, die sie vor speziellen Gerichten außerhalb des staatlichen Rechtssystems einklagen können. Sie können damit Entschädigungen aus Steuergeldern verlangen, wenn demokratisch beschlossene Gesetzesänderungen den Wert ihrer Investitionen schmälern. Viele Beispiele für Klagen nach nach anderen Investitionsschutzabkommen zeigen, dass sie offensichtlich unfair und undemokratisch sind (siehe zum Beispiel die Klagen von Vattenfall nach der Energiecharta, den widersprüchlichen Fall der rumänischen Micula-Brüder oder die Drohung eines österreichischen Holzhändlers gegen Rumänien). Trotzdem ist nicht sicher, dass der EuGH das Abkommen kippt. Im Verfahren sahen die EU-Kommission und 26 der 28 Mitgliedstaaten kein Problem mit CETA, lediglich Slowenien argumentierte gegen die Vereinbarkeit mit europäischem Recht. Auch der Generalanwalt der EU veröffentlichte ein Gutachten, das das Abkommen als rechtmäßig ansieht. In den meisten Fällen folgt der EuGH den Gutachten der GeneralanwältInnen. Diese kommenden EU Wahlen sind Wahlen zu Handelsabkommen und Umweltschutz. Ganz klar und das Urteil am 30. April wird spannend. Geht bitte am 26.05. wählen!

Details unter http://www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2019/eugh-entscheidet-ueber-ceta.html?fbclid=IwAR0TxMIog7onafdziIvswBQclfMn4kBeDq-Ug3VK9cf4YrOYZiTcHF-BwAQ

EuGH stärkt Rechte der Länder bei Freihandelsabkommen

Wahrlich ein schöner Erfolg vor Weihnachten…

Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat in ihrem Schlussantrag die Rechte der Mitgliedsstaaten bei Freihandelsverträgen gestärkt. Sollte der EuGH in seinem Urteil der Generanwältin folgen, wären Abkommen wie TTIP und CETA künftig abhängig von der Zustimmung aller EU-Staaten.

 

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EuGH stärkt Rechte der Länder bei Freihandelsabkommen