Pia Eberhardt zu den Schiedsgerichten!

Was sind Investorenklagen? Stimmt es, dass Vattenfall Deutschland auf 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz verklagt? Ein kurzes, erhellendes Interview.

Hier gegen die Abkommen TTIP und CETA und die Paralleljustiz der Konzerne mit Schiedsgerichten unterzeichnen: https://www.campact.de/ttip-ebi/ebi-appell/teilnehmen/

Hintergrund: Die USA und die Europäische Union verhandeln derzeit über das „Transatlantic-Trade-and-Investment-Part­nership-Abkommen“ (TTIP). Anders als bei früheren Handelsabkommen geht es dabei nur am Rande um die Abschaffung von Zöllen, weil es die zwischen Europa und den USA kaum noch gibt. Ziel ist vielmehr der weitgehende Abbau von sogenannten „nicht-tarifären Handelshemmnissen“. Vieles gilt aus Sicht der Verhandler als „Handelshemmnis“, auch wenn es Bürgerinnen und Bürgern beiderseits des Atlantiks nützt: Umwelt- und Verbraucherschutz, Datenschutz und Arbeitnehmerrechte, die Kennzeichnungspflicht für Gen-Essen oder Fördermaßnahmen für Kultur, Bildung und Gesundheit. Viele Bereiche stehen schon auf der „Abschussliste“, wie aus den Geheimverhandlungen durchgesickerte Dokumente belegen.

Investoren sollen außerdem Staaten vor privaten Schiedsgerichten verklagen können, wenn sie ihre Gewinnaussichten durch demokratische Beschlüsse oder durch Urteile unabhängiger Richter beeinträchtigt sehen. In diesen überwiegend geheimen Schiedsverfahren stellen konzernnahe Anwaltsfirmen zugleich Richter, Kläger und Verteidiger. Berufung ist nicht möglich.

Auf eine solche Investitionsschutzklausel in einem anderen Abkommen beruft sich heute schon Vattenfall – und verklagt derzeit Deutschland auf mehrere Milliarden Euro Schadensersatz für den Atomausstieg.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*