Sonderklagsrechte für konzerne sind noch immer schlecht!

CETA Abkommen: AK Anderl fordert Ende der Sonderklagerechte für Investoren
Neue europäische Kampagne fordert Rechte für Menschen, Regeln für Konzerne

Wien (OTS) – Der EuGH Generalanwalt hat heute bekannt gegeben, dass das Investitionsschutz-Kapitel im CETA Abkommen seiner Ansicht nach mit Unionsrecht vereinbar ist. Dazu AK Präsidentin Renate Anderl:
„Die Arbeiterkammer bleibt dabei: Wir wollen kein eigenes Justizsystem für Investoren, die dann auf Kosten der ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und BürgerInnen Klagen einbringen können.“ Die Entscheidung der EuGH Richter bleibt außerdem abzuwarten.

„Globalisierung braucht eine faire Gestaltung. Die Interessen der Menschen dürfen nicht länger den Interessen globaler Konzerne untergeordnet werden“, so Anderl. Über 100 Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und soziale Bewegungen aus 16 europäischen Ländern haben kürzlich die Kampagne „Rechte für Menschen, Regeln für Konzerne – Stopp ISDS“ gestartet. Sie fordern die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Sonderklagerechte für Investoren abzuschaffen sowie verbindliche Regeln einzuführen, mit denen Konzerne weltweit für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden können.

Oftmals können Konzerne für die Verletzung von Arbeitsstandards und Menschen-rechten rechtlich nicht belangt werden. Ein verbindliches Abkommen der Vereinten Nationen, der UN Binding Treaty Prozess, soll hier Abhilfe schaffen. Dazu Anderl: „Die AK unterstützt dieses Abkommen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Rechte arbeitender Menschen in einer globalisierten Welt nicht unter die Räder kommen“ Die Arbeiterkammer unterstützt die Forderungen der Kampagne, die via EU-weiter Petition (https://www.anders-handeln.at/petition/) unterzeichnet werden können.
Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
ChefIn vom Dienst
+43 1 50165 12565
presse@akwien.at
https://wien.arbeiterkammer.at